ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kundenkarte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Mit dem Antrag auf Registrierung als Teilnehmer an der CityCard erkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Teilnehmer kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Systembetreiber ist die Firma Dettmer + Müller KG, Celle. Dieser behält sich vor, die Aufnahme von Teilnehmern in das CityCard-Programm ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kartenausgebende Stelle ist die jeweilige Akzeptanzstelle. Akzeptanzstellen sind neben der Firma Dettmer + Müller KG die am jeweiligen Bonusprogramm teilnehmenden Unternehmen. Die Karte bleibt auch nach deren Übergabe an den Karteninhaber im Eigentum des Systembetreibers.

2. Sammeln von Boni

Beim Erwerb von Waren oder den Bezug von Dienstleistungen bei den am CityCard-Programm beteiligten Akzeptanzstellen, welche in bar oder in einer gleichwertigen Bezahlungsform (Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung) bezahlt werden, erhält der CityCard Teilnehmer einen Bonus in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises bzw. Preis der Dienstleistung im System gutgeschrieben. Die Gewährung des Boni erfolgt nur bei solchen Waren oder Dienstleistungen, bei denen die Gewährung von Rabatten rechtlich zulässig ist. Die Akzeptanzstellen behalten sich das Recht vor, die Gutschrift von Boni im Zusammenhang mit anderen Preis- oder Rabattaktionen auszuschließen. Bei jeder Form der Rückabwicklung eines Vertrages, für den ein Bonus gutgeschrieben wurde sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich der Systembetreiber und die Akzeptanzstellen das Recht vor, die Erstattung des Gegenwerts der entsprechenden Bonusgutschrift zu verlangen, sofern eine Stornierung des Bonus im System nicht möglich ist.

3. Einlösung von Boni

Zweimal im Jahr erhält der Teilnehmer einen Bonus-Scheck. Der Teilnehmer kann die Verrechnung des Bonus mit der Bezahlung seines nächsten Einkaufs verlangen. Eine weitere Bonusgutschrift auf den eingelösten Bonus-Scheck erfolgt nicht. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Weicht der registrierte Inhaber vom tatsächlichen Inhaber der Karte ab, erfolgt die Vergütung des Bonus an den tatsächlichen Inhaber der Karte mit Wirkung für den registrierten Inhaber. Eine Haftung seitens der Akzeptanzstelle oder des Systembetreibers für missbräuchliche Verfügungen Dritter ist ausgeschlossen.

4. Verfall von Boni

Der Bonus-Scheck kann eine auf dem Scheck ausgewiesene Gültigkeitsdauer haben. Der durch  den Bonus-Scheck ausgewiesene Bonus ist fristgerecht einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung des Bonus-Schecks nicht mehr möglich. Die Karte als solches hat kein festes Verfalldatum.

5. Verlust und Beschädigung der CityCard

Je Teilnehmer wird nur eine CityCard ausgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung der CityCard ersetzt die Akzeptanzstelle die defekte oder verlorene Karte.

6. Datenschutz

Die Akzeptanzstelle registriert und speichert die im Cardantrag angegebenen Daten des Karteninhabers. Diese und auch freiwillige Angaben des Antragstellers werden von der erfassenden Akzeptanzstelle an den Systembetreiber zur Speicherung und Verwaltung der Boni übermittelt. Bei der Gewährung der Boni werden von der Akzeptanzstelle außerdem die so genannten Programmdaten gespeichert und an den Systembetreiber zur Verarbeitung und Verwaltung übermittelt. Dies sind die Daten, die für die Berechnung der gewährten Boni bzw. die Erstellung des Bonus-Schecks benötigt werden. Sie setzen sich bei der Gewährung von Boni aus Teilnahmeerkennung, Datum/Uhrzeit der Transaktion und der gekauften Waren bzw. Dienstleistungen nach Warengruppen zusammen. Bei der Errechnung des Bonus werden Teilnehmerkennung, Kaufdatum, Informationen über die Höhe des Preises der gekauften Waren bzw. Dienstleistungen (nach Warengruppen) und eingelöste Rabatte, Gutscheine etc. berücksichtigt. Die vorgenannten Daten werden von der Akzeptanzstelle registriert, gespeichert und an den Systembetreiber zum Zwecke der Verwaltung übermittelt und bei diesem verarbeitet, verwaltet und elektronisch gespeichert. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat, können der Systembetreiber und sämtliche am CityCard-Programm teilnehmenden Akzeptanzstellen die obigen Daten für eigene Zwecke der Marktforschung und Marktaktionen speichern und nutzen. Das beinhaltet auch, dass eine andere als die erhebende Akzeptanzstelle die Stammdaten für derer Marktforschung und Marketingaktionen nutzen und der Systembetreiber berechtigt ist, die Daten an diese zu übermitteln, sofern es sich um eine an dem CityCard-Programm teilnehmende Akzeptanzstelle handelt.. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der hier zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse erfolgt nicht. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis gemäß Bundesdatenschutzgesetz jederzeit durch eine Erklärung in Textform (Brief, Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Systembetreiber (Dettmer + Müller KG, Westcellertorstr. 6, 29221 Celle, Telefax 05141/9919-55 oder E-Mail info@dettmer-mueller.de) widerrufen. Seine Rechte §§6, 19, 34, 35 BDSG (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung) kann der Teilnehmer durch Erklärung in Textform (Brief, Telefax oder E-Mail) gegenüber der  Dettmer + Müller KG (Kontaktdaten wie vorstehend)ausüben. Mit der Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm werden die Stammdaten, Programmdaten und freiwilligen Angaben des Teilnehmers durch den Systembetreiber gelöscht.

7. Änderung von Teilnahmebedingungen und Bonusprogramm

Die Akzeptanzstellen in Verbindung mit dem Systembetreiber behalten sich vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere zur Verbesserung der Abwicklung oder zur Unterbindung von Missbräuchen. Über die Änderung erhält der Teilnehmer unter seiner registrierten Anschrift eine schriftliche Mitteilung. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb von einem Monat schriftlich gegenüber dem Systembetreiber, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn der Teilnehmer hierauf in der Mitteilung gesondert hingewiesen worden ist. Als Genehmigung gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Erhalt der geänderten Bedingungen neue Boni sammelt. Die Akzeptanzstellen und der Systembetreiber sind berechtigt, das CityCard-Programm unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne eine solche Frist,  zu verändern oder einzustellen.

8. Haftung

Die Akzeptanzstellen und der Systembetreiber sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf das jeweils bereits ausgewiesene Bonusguthaben begrenzt. Der Systembetreiber und die anderen Akzeptanzstellen übernehmen keine Haftung für die von der jeweiligen Akzeptanzstelle zu erbringenden Leistungen, die zur Erteilung von Boni führen.

9. Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht deren Wirksamkeit im Übrigen.